Anerkennung eines Betreuungsangebotes im Rahmen von Unterstützungsangeboten im Alltag gem. §45a Abs.1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) in Verbindung mit den Regelungen der Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in NRW (Anerkennungs- und Förderungsverordnung AnFöVO)